Wenn es in der Familie kriselt und bei Trennung oder Scheidung ist der Allgemeine Soziale Dienst oft erster Ansprechpartner. Er benennt Beratungsstellen für die Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge.
Es wird mit den Elternteilen und - je nach Alter - gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.
Der Allgemeine Soziale Dienst wird erst dann wieder tätig, wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Er ist dann auch am Verfahren vor dem Familiengericht beteiligt.
Für getrennt lebende oder allein erziehende Elternteile, deren ehemalige Partner bzw. Partnerinnen keinen Kindesunterhalt zahlen können, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
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