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Verpflichtungserklärung für Daueraufenthalte

Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt einer ausländischen Person, die beabsichtigt, sich dauerhaft (mehr als 3 Monate) im Bundesgebiet aufzuhalten, gesichert sein.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten stellt eine Möglichkeit dar, der ausländischen Person zu einem Aufenthaltstitel zu verhelfen, wenn sie selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

Die Verpflichtungserklärung eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind.

Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, muss Ihr Einkommen so hoch sein, dass Sie und die in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Person, zugunsten der eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, keinen Anspruch auf staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) haben.

Die genaue Höhe des erforderlichen Einkommens wird im Einzelfall berechnet.

Folgende Unterlagen werden für die Berechnung benötigt

  1. Nachweise über sämtliche Einkünfte aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
  2. Nachweise über vorhandenes Vermögen (sofern kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist)
  3. Nachweise über sämtliche Zahlungsverpflichtungen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen

 

 

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Für die Entgegennahme und Prüfung einer Verpflichtungserklärung werden Gebühren in Höhe von 29 Euro erhoben.

Zuständigkeit

Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201 - 661
E-Mail:T.Flach@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-662
E-Mail:S.Gores@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-658
E-Mail:C.Ohle@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201 - 915
E-Mail:L.Kamps@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-642
E-Mail:C.Mueller@Moers.de