Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbersteuergesetz von Gewerbetreibenden erhoben. Grundlage der Besteuerung ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist wiederum die Grundlage für die Festsetzung des Steuermessbetrages durch die Finanzämter.
Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer errechnet sich aus dem von den Kommunen festzusetzenden Hebesatz multipliziert mit dem vom Finanzamt vorgegebenen Steuermessbetrag. Der Hebesatz für Gewerbesteuer liegt seit dem 01.01.2024 auf 495 %. Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushaltssatzung beschlossen und veröffentlicht.
Detailfragen im Zusammenhang mit der Berechnung der Gewerbesteuer, der Festsetzung durch Steuerbescheid und der Zahlungstermine beantworten wir gerne. Wenn Sie Fragen zum Steuerhebesatz haben schreiben Sie uns eine E-Mail.