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Inhalt

Bebauungsplan Nr. 319 der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld)

  • Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

  • Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 die öffentliche Auslegung des o. g. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 319 der Stadt Moers ´Kamper Straße/Im Meerfeld mit dessen Begründung beschlossen.

Übergeordnetes Ziel des Bebauungsplanes Nr. 319 ist die Sicherung von Flächen für das Handwerk und Gewerbe, dass aufgrund seiner Immissionscharakteristik auf die Zulässigkeit in einem Gewerbegebiet angewiesen ist. Zudem soll der nördlich gelegene zentrale Versorgungsbereich Repelen, der selbst vor allem durch Einzelhandel geprägt ist, gegenüber dem Einfluss von groß-flächigem Einzelhandel geschützt werden.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB findet vom 24.06.2024 bis einschließlich 02.08.2024 statt.

Die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB findet im Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 statt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 319 mit dessen Begründung wird in dem gesamten Zeitraum im Beteiligungsportal veröffentlicht.

Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rat-haus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.025, während der Dienststunden, und zwar:

  • montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • freitags von 8.30 bis 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Ich bitte um Stellungnahme innerhalb der oben genannten Auslegungsfristen. Falls Sie sich nicht fristgemäß äußern, wird davon ausgegangen, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden. Bezüglich Ihrer Stellungnahme wird insbesondere auf § 4 (2) BauGB hingewiesen.

Stellungnahmen können bis zum Ende des jeweiligen Beteiligungszeitraums abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, das heißt per E-Mail an bauleitplanung@moers.de.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden: schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne Herr Nicolai (Telefon: 0 28 41 / 201-426) oder eine fachkundige Vertretung.

Die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird bzw. wurde im Amtsblatt der Stadt Moers am 27.06.2024 ortsüblich bekanntgemacht.