Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 die erneute öffentliche Auslegung des o. g. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 319 der Stadt Moers 'Kamper Straße/Im Meerfeld' mit dessen Begründung beschlossen.
Übergeordnetes Ziel des Bebauungsplanes Nr. 319 ist die Sicherung von Flächen für das Handwerk und Gewerbe, dass aufgrund seiner Immissionscharakteristik auf die Zulässigkeit in einem Gewerbegebiet angewiesen ist. Zudem soll der nördlich gelegene zentrale Versorgungsbereich Repelen, der selbst vor allem durch Einzelhandel geprägt ist, gegenüber dem Einfluss von großflächigem Einzelhandel geschützt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 mit dessen Begründung wird in der Zeit vom
27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024
auch im Beteiligungsforum veröffentlicht.
Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes während des o.g. Zeitraums auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.025, während der Dienststunden, und zwar:
- montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- freitags von 8.30 bis 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen können bis zum Ende des Beteiligungszeitraums abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, das heißt per E-Mail an bauleitplanung@moers.de. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden: schriftlich oder mündlich zur Niederschrift. Bezüglich Ihrer Stellungnahme wird insbesondere auf § 3 (2) BauGB hingewiesen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.
Hinweise:
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne Herr Nicolai (Telefon 0 28 41 / 201-426) oder eine fachkundige Vertretung.
Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Moers am 18.09.2024 ortsüblich bekanntgemacht.