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Änderung bei der Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

Bevor Jugendliche unter 18 Jahren in den Beruf eintreten, müssen sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen – so sieht es das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Für diese ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung vor Berufseintritt, Nachuntersuchung vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres) benötigen die Jugendlichen einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS), der zuvor bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden konnte.

Dies ändert sich ab dem 1. Oktober. Das Land stellt nun ein Verfahren zur Verfügung, mit dem die Jugendlichen den UBS beantragen und sich über ihre Online-Ausweisfunktion (eID) legitimieren können (https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/). Wer keinen Personalausweis mit eID hat, der kann sich einen Termin beim Bürgerservice geben lassen und dann dort den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen (buergerservice@moers.de).