Integration gestalten: Bis Donnerstag, 30. November können sich Vereine und Institutionen um Fördermittel für integrative Maßnahmen im kommenden Jahr bewerben. Als Grundvoraussetzung müssen die Angebote für die Öffentlichkeit bestimmt sein. Bezuschusst werden nach den Richtlinien zur Vergabe von Finanzmitteln unter anderem Angebote, „die der Verständigung von Zugewanderten und Einheimischen mit integrativen Zielsetzungen dienen sowie Maßnahmen, die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen und Toleranz fördern.“ Bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten der Angebote sind förderfähig. Für den Antrag ist eine detaillierte Kostenaufstellung nötig. Über die Verteilung der Mittel berät der Integrationsrat in seiner Sitzung Anfang 2024. Der Rat entscheidet abschließend darüber.