Osterfeuer müssen bis spätestens Montag, 3. April, beim Fachdienst Ordnung angezeigt werden. Das entsprechende Online-Formular steht hier zur Verfügung. Erlaubt sind ausschließlich Osterfeuer zur Brauchtumspflege. Dazu zählen keine Veranstaltungen von Privatpersonen, sondern nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Der Fachdienst Ordnung führt vor Ort stichprobenartig Kontrollen durch. Verstöße gegen die Anzeige-, Durchführungs- und Sicherungspflichten können mit Geldbuße geahndet werden.
Eigene Sicherheit und Tierschutz beachten
Die Stadt Moers bittet besonders darum, den Tierschutz zu berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz umgeschichtet werden um Vögel, Igel, Mäuse und Kaninchen zu vertreiben. Für den Verbrennungsplatz sind volljährige Aufsichtspersonen nötig. Sie müssen bis zum vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut vor Ort bleiben. Erlaubt ist nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz in Form von Baum- und Strauchschnitt. Zudem ist ein Abstand von mindestens 100 Meter zu Wohngebäuden sowie Wald- und Naturschutzgebieten einzuhalten.