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Zuschüsse für integrative Maßnahmen bis 30. November beantragen

Noch bis Donnerstag, 30. November, können Vereine und Institutionen Zuschüsse für integrative Maßnahmen im Jahr 2024 beantragen. Bezuschusst werden unter anderem Angebote, die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass die Projekte für die Öffentlichkeit bestimmt sein müssen. Bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig.

Für den Antrag ist eine detaillierte Kostenaufstellung nötig. Die Richtlinien für die Maßnahmen, der Antrag und der Verwendungsnachweis finden sie auf der Seite des Integrationsrat. Die Anträge gehen an die Geschäftsstelle des Integrationsrats, z.H. Diana Schmitz, Rathausplatz 1, 47441 Moers oder an die E-Mail-Adresse integrationsrat@moers.de. Über die Verteilung der Mittel berät der Integrationsrat in seiner Sitzung Anfang 2024. Der Rat entscheidet abschließend darüber.