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Einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung - Online Beantragung -

Auf Wunsch stellt der Bürgerservice der Stadt Moers Personen, die in Moers gemeldet sind, eine einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung aus.

Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • gegenwärtige Anschrift.

Zusätzlich können auf Antrag folgende Angaben in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzlichen Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner  und minderjährige Kinder 
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Sie können den Antrag für eine einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung mithilfe unseres Ausfüllassistenten auf mehrere Arten stellen. Füllen Sie zunächst den Antrag mithilfe des Assistenten digital aus. Sie finden den Link zu dem Antrag unten auf dieser Seite unter „Benötigte Formulare“. Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben können Sie wählen, wie der Antrag gestellt werden soll.

1. Einreichen (Versand digital über Antragsassistent und online-Bezahlung)

Wenn Sie den Antrag direkt digital bezahlen und einreichen wollen, nutzen Sie die Schaltfläche „einreichen“. Sie werden daraufhin zur Auswahl der verschiedenen Bezahlmethoden weitergeleitet.

2. Speichern (Versand digital per E-Mail und Zahlungsnachweis)

Sie können den ausgefüllten Antrag auf Ihrem Gerät abspeichern. Eine Antragstellung kann dann zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Beachten Sie, dass wir bei dieser Methode einen Nachweis benötigen, dass Sie bereits die erforderliche Gebühr überwiesen haben. Hierzu können Sie dem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers beifügen. Der Ausfüllassistent bietet auch die Möglichkeit die digitale Kopie direkt als Anlage zu Ihrem Antrag hochzuladen.

3. Ausdrucken (Versand per Post und Zahlungsnachweis)

Sie können den ausgefüllten Antrag ausdrucken und uns zum Beispiel per Post zukommen lassen. Auch bei diesem Verfahren wird ein Nachweis benötigt, dass eine Zahlung der Gebühren erfolgt ist.

Sofern Sie unseren Onlineservice des digitalen Bezahlens nicht nutzen, können die Gebühren mittels der nachfolgenden Kontodaten überwiesen werden:

  • Empfängerin/Begünstigte: Stadtkasse Moers
  • Verwendungszweck (Zeile 1): Kassenzeichen: 041 003 006, FKZ 1012
  • Verwendungszweck (Zeile 2): Ihr Nachname, Ihr Vorname, Ihr Geburtsdatum
  • Sparkasse am Niederrhein (BLZ: 35450000, Konto-Nr.: 1 101 000 113) oder
    Postbank Köln (BLZ: 370 100 50, Konto-Nr.: 2867-502)
  • IBAN: DE 49 354 500 001 101 000 113, SWIFT: WELADED1MOR

Bitte geben Sie beim Zahlungsverkehr unbedingt den angegebenen Verwendungszweck an, weil ansonsten eine Zuordnung Ihrer Zahlung zu Ihrem Antrag nicht möglich ist. In diesem Fall gilt Ihre Zahlung als nicht geleistet und der Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Wichtige Hinweise

Sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache eine bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Auch hier ist die Gebühr direkt zu entrichten.

Sofern Sie durch den Rententräger oder das Versorgungsamt aufgefordert wurden die Meldebescheinigung vorzulegen, fügen Sie anstatt dem Nachweis über die Zahlung der Gebühr das entsprechende Schreiben der o.g. Einrichtungen bei.

Gebührenrahmen

Ausstellung einer Meldebescheinigung: 9 €

Besonderheiten

Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen nur, wenn Sie

  • die Bescheinigung dem Versorgungsamt auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen
  • eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen