Das Standesamt führt:
Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister.
Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.
Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, dass das betreffende Personenstandsregister führt.
Personenbestandsurkunden können im Urkundenportal bestellt werden.
Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten; Lebenspartnern; Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen oder Behörden haben ein rechtliches Interesse nachzuweisen.
Beim Geburten- oder Sterberegister reicht es aus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dies gilt, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Anträge können Personen über 16 Jahre stellen.
- Geburtenregister, die älter als 110 Jahre sind,
- Eheregister, die älter als 80 Jahre sind und
- Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind
werden vom Stadtarchiv übernommen.
An Gebühren sind zu erheben:
- Urkunden werden unter anderem für Zwecke der Sozialversicherung (zum Beispiel Rentenversicherung) gebührenfrei ausgestellt.
- Für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenregister, dem Sterberegister: 15 Euro.
- Für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde: 15 Euro.
- Für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: die Hälfte der Gebühren.
- Für die Erteilung einer Auskunft aus den Personenstandsregistern: 6 Euro.
- Auskunft aus einer oder Sammelakte oder Einsicht in eine Sammelakte: 21 Euro
- Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können und somit ein besonderer Arbeitsaufwand verbunden ist: 17 bis 66 Euro
Die Urkunden können beim Standesamt persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder schriftlich angefordert werden.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen