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Urkunden / Gebühren

Die Internetseiten „standesamt24.de“, „standesamt.com“ oder ähnliche sind keine offiziellen Seiten der Stadt Moers. Beachten Sie daher, dass Bestellungen, die über diese Plattformen beauftragt werden, neben den gesetzlichen Verwaltungsgebühren zusätzliche Kosten zu Gunsten der jeweiligen Seitenbetreiber verursachen. 

Zudem verlängert sich die Bearbeitungszeit hierbei um weitere 2 Wochen, auf Grund der separaten Rechnungsstellung.

Das Standesamt führt:

Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister.

Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Begl. Abschriften aus Geburten-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregistern
  • Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.

Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, dass das betreffende Personenstandsregister führt. Personenbestandsurkunden können im Urkundenportal bestellt werden.

Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten; Lebenspartnern; Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen oder Behörden haben ein rechtliches Interesse nachzuweisen.

Wichtig!

Nichte, Neffe, Tante, Onkel, Cousine und Cousin sind hierbei ebenfalls dazu verpflichtet ein rechtliches Interesse nachzuweisen! In Nachlassangelegenheiten reicht das Anschreiben des zuständigen Nachlassgerichtes.

Beim Geburten- oder Sterberegister reicht es aus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dies gilt, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Anträge können Personen über 16 Jahre stellen.

  • Geburtenregister, die älter als 110 Jahre sind,
  • Eheregister, die älter als 80 Jahre sind und
  • Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind

sind über das Stadtarchiv zu beantragen.

Die Urkunden können beim Standesamt persönlich, nach vorheriger Terminabsprache und gegen Vorlage eines Personalausweises, beziehungsweise Reisepasses angefordert werden.

Sollte zum Termin eine durch Sie bevollmächtigte Person erscheinen, benötigen wir von dieser ebenfalls Personalausweis, beziehungsweise Reisepass, eine ausgestellte Vollmacht und die Kopie Ihres Personalausweises, Reisepasses.

Zur Beantragung über unser Urkundenportal nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Verlinkungen.

Gebührenrahmen:

Urkunden für Zwecke der Sozialversicherung (z.B. Rente, Krankenkassen, Pflegekassen) sind kostenfrei. Hierunter fallen auch Urkunden zur Beantragung von Kinder- und Elterngeld. 

Einfache Urkunden
UrkundenartGebühren
Begl. Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsregister 15 Euro
Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde (DIN A4 oder DIN A5)15 Euro
Internationale Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden15 Euro

Sofern mehrere Urkunden derselben Art angefordert werden, beträgt die Gebühr 7,50 Euro für jedes weitere Exemplar.

Beispiele:

UrkundenartGebühren
Geburtsurkunde DIN A415 Euro
Weitere Geburtsurkunde DIN A47,50 Euro
 22,50 Euro
  
Geburtsurkunde DIN A415 Euro
Beglaubigte Abschrift Geburtenregister15 Euro
 30 Euro

Des Weiteren können folgende Leistungen zusätzlich erbracht werden:

  • Erteilung Auskunft aus dem Personenstandsregister (z.B. Geburtszeit)
  • Auskunft aus einer Sammelakte oder Einsicht in eine Sammelakte (z.B. Sterbefallanzeige in Nachlassangelegenheiten)

Diese müssen jedoch separat über einen schriftlichen Antrag gestellt werden, gerne per E-Mail an urkundenportal@moers.de.

Gebührenrahmen:

UrkundenartGebühren
Auskunft aus dem Personenstandsregister6 Euro
Auskunft/Einsicht Sammelakte21 Euro

Für das Suchen eines Eintrages oder Vorgangs, durch welchen höhere Recherchearbeiten notwendig sind, wird ein besonderer Arbeitsaufwand als Gebühr, in Höhe von 17 Euro bis 66 Euro, erhoben.

Als Zahlungsmittel wird Ihnen über unser Urkundenportal PayPal oder Kreditkarte angeboten.

Sollten Sie bereits online einen Antrag gestellt haben und es kommt dennoch zu einer persönlichen Vorsprache, legen Sie bitte unaufgefordert den Zahlungsbeleg bei Abholung Ihrer Urkunde vor, da ansonsten erneut Gebühren erhoben werden könnten.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen (bei der Anforderung über das Urkundenportal.)

4 Wochen (bei vorheriger notwendiger Nacherfassung)

Zuständigkeit