Das Standesamt führt:
Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister.
Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Begl. Abschriften aus Geburten-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregistern
- Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.
Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, dass das betreffende Personenstandsregister führt. Personenbestandsurkunden können im Urkundenportal bestellt werden.
Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten; Lebenspartnern; Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen oder Behörden haben ein rechtliches Interesse nachzuweisen.
Beim Geburten- oder Sterberegister reicht es aus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dies gilt, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Anträge können Personen über 16 Jahre stellen.
- Geburtenregister, die älter als 110 Jahre sind,
- Eheregister, die älter als 80 Jahre sind und
- Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind
sind über das Stadtarchiv zu beantragen.
Die Urkunden können beim Standesamt persönlich, nach vorheriger Terminabsprache und gegen Vorlage eines Personalausweises, beziehungsweise Reisepasses angefordert werden.
Sollte zum Termin eine durch Sie bevollmächtigte Person erscheinen, benötigen wir von dieser ebenfalls Personalausweis, beziehungsweise Reisepass, eine ausgestellte Vollmacht und die Kopie Ihres Personalausweises, Reisepasses.
Zur Beantragung über unser Urkundenportal nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Verlinkungen.
Gebührenrahmen:
Urkunden für Zwecke der Sozialversicherung (z.B. Rente, Krankenkassen, Pflegekassen) sind kostenfrei. Hierunter fallen auch Urkunden zur Beantragung von Kinder- und Elterngeld.
Urkundenart | Gebühren |
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Begl. Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsregister | 15 Euro |
Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde (DIN A4 oder DIN A5) | 15 Euro |
Internationale Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden | 15 Euro |
Sofern mehrere Urkunden derselben Art angefordert werden, beträgt die Gebühr 7,50 Euro für jedes weitere Exemplar.
Beispiele:
Urkundenart | Gebühren |
---|---|
Geburtsurkunde DIN A4 | 15 Euro |
Weitere Geburtsurkunde DIN A4 | 7,50 Euro |
22,50 Euro | |
Geburtsurkunde DIN A4 | 15 Euro |
Beglaubigte Abschrift Geburtenregister | 15 Euro |
30 Euro |
Des Weiteren können folgende Leistungen zusätzlich erbracht werden:
- Erteilung Auskunft aus dem Personenstandsregister (z.B. Geburtszeit)
- Auskunft aus einer Sammelakte oder Einsicht in eine Sammelakte (z.B. Sterbefallanzeige in Nachlassangelegenheiten)
Diese müssen jedoch separat über einen schriftlichen Antrag gestellt werden, gerne per E-Mail an urkundenportal@moers.de.
Gebührenrahmen:
Urkundenart | Gebühren |
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Auskunft aus dem Personenstandsregister | 6 Euro |
Auskunft/Einsicht Sammelakte | 21 Euro |
Für das Suchen eines Eintrages oder Vorgangs, durch welchen höhere Recherchearbeiten notwendig sind, wird ein besonderer Arbeitsaufwand als Gebühr, in Höhe von 17 Euro bis 66 Euro, erhoben.
Als Zahlungsmittel wird Ihnen über unser Urkundenportal PayPal oder Kreditkarte angeboten.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (bei der Anforderung über das Urkundenportal.)
4 Wochen (bei vorheriger notwendiger Nacherfassung)