Die vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbeträge für die Gewerbe- und Grundsteuern werden mit dem Steuerhebesatz multipliziert = zu zahlende Steuer. Der Rat beschließt die Steuerhebesätze mit der Haushaltssatzung.
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Die vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbeträge für die Gewerbe- und Grundsteuern werden mit dem Steuerhebesatz multipliziert = zu zahlende Steuer. Der Rat beschließt die Steuerhebesätze mit der Haushaltssatzung.