Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes in Hülsdonk soll der Bebauungsplanes Nr. 345 (Ueltgesforthof) schaffen. Darüber hinaus sollen auch die ökologisch hochwertigen Freiflächen entlang des Hülsdonker Flutgrabens dauerhaft gesichert werden. Der Entwurf wird von Montag, 7. April, bis einschließlich Freitag, 9. Mai, online veröffentlicht und im Rathaus Moers (Rathausplatz 1, Nebeneingang Altes Rathaus/Unterwallstraße, Zimmer 2.017) ausgelegt.
Stellungnahmen können u. a. elektronisch über das Beteiligungsportal NRW oder per E-Mail an bauleitplanung@moers.de übermittelt werden.