Gemeinsam Integration gestalten: Um Fördermittel für integrative Maßnahmen im Jahr 2023 können sich Vereine und Institutionen noch bis Mittwoch, 30. November 2022, bewerben. Voraussetzung ist, dass die Angebote für die Öffentlichkeit bestimmt sein müssen. Bezuschusst werden nach den aktuellen Richtlinien unter anderem Angebote, „die der Verständigung von Zugewanderten und Einheimischen mit integrativen Zielsetzungen dienen sowie Maßnahmen, die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen und Toleranz fördern.“ Bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten der Angebote sind förderfähig. Für den Antrag ist eine detaillierte Kostenaufstellung nötig. Über die Verteilung der Mittel berät der Integrationsrat in einer Sitzung Anfang 2023. Der Rat entscheidet abschließend darüber.