Im März hat die sogenannte Brut- und Setzzeit begonnen. Die Stadt Moers bittet Hundehalterinnen und –halter deshalb, besonders gut auf die Leinenpflicht zu achten. Sie gilt für die Innenstadt und verschiedene Grünflächen im Stadtgebiet, wie z. B. den Schloss- und Freizeitpark oder den Jungbornpark. Im Außenbereich und auf Waldwegen ist es Hunden erlaubt, frei im Einflussbereich der Halterin oder des Halters zu laufen. Aber auch dort dürfen sie keine anderen Tiere stören oder jagen. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt außerdem einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen.