Endspurt: Noch bis Samstag, 30. November können sich Vereine und Institutionen um Fördermittel für integrative Maßnahmen im kommenden Jahr bewerben. Als eine Voraussetzung müssen die Angebote für die Öffentlichkeit bestimmt sein. Sie können bezuschusst werden, wenn sie „der Verständigung von Zugewanderten und Einheimischen mit integrativen Zielsetzungen dienen oder es sich um Maßnahmen handelt, die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen und Toleranz fördern, handelt.“ Dies besagen die Vergabe-Richtlinien. Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, die für den Antrag detailliert aufgestellt werden müssen. Über die Verteilung der Mittel berät der Integrationsrat in seiner Sitzung Anfang 2025. Der Rat entscheidet abschließend darüber.