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Fördermittel für denkmalgeschützte Gebäude beantragen

Auch in diesem Jahr können Denkmaleigentümerinnen und –eigentümer bei der Stadt Moers eine Förderung für Baumaßnahmen an ihren denkmalgeschützten Gebäuden beantragen. Bis zur Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen sind förderfähig. Die Zuschüsse betragen im Einzelfall 200 bis maximal 10.000 Euro. Die Baumaßnahme muss im Jahr 2023 durchgeführt und auch abgerechnet werden. Sie darf weder begonnen haben noch dürfen Aufträge erteilt sein. Aus diesem Grund rät die Untere Denkmalbehörde der Stadt Moers, sich möglichst frühzeitig zu melden. Sie nimmt die Anträge entgegen. Stadt und Land NRW stellen das Geld zur Verfügung. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. 

Weitere Auskünfte: Stadt Moers, Fachbereich 6, Untere Denkmalbehörde, 47439 Moers, Telefon: 0 28 41 / 201-492.