Förderung fürs eigene Denkmal: Auch in diesem Jahr können Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer bei der Stadt Moers eine Förderung für Baumaßnahmen an ihren denkmalgeschützten Gebäuden beantragen. Bis zur Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen sind förderfähig. Die Zuschüsse betragen mindestens 200 Euro.
Die Baumaßnahme muss im Jahr 2024 durchgeführt und auch abgerechnet werden. Sie darf weder begonnen haben noch dürfen Aufträge erteilt sein. Die Fördermittel werden von der Stadt Moers und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch besteht nicht. Anträge nimmt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Moers entgegen.