Sie gefährden die Artenvielfalt, heizen sich im Sommer auf bis zu 70 Grad auf und schaden dem Stadtklima. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am Donnerstag, 13. Juni, hat die Stadtverwaltung über die rechtlichen Bedingungen von ,Schottergärten‘ informiert. Seit Anfang des Jahres regelt die neue Landesbauordnung NRW, welche Gestaltungsvarianten als ,Schottergarten‘ gelten und verboten sind. Darunter fallen zum Beispiel mit Folie oder Vlies bedeckte Flächen, auf die Schotter, Splitt oder anderen Naturmaterialien geschüttet werden, wenn eine Bepflanzung fehlt oder nur spärlich vorhanden ist. Schotterungen oder die Anlage eines Kunstrasens sind im Vorgarten nicht mehr zulässig und Schottergärten müssen als Grünfläche wiederhergestellt werden. Im Falle von konkreten Hinweisen erfolgt eine Überprüfung. Bei neueren Baugebieten gibt es bei der Erstanlage konkrete Vorgaben.