Die Grundsteuerhebesätze für das kommende Jahr sind Thema des Hauptausschusses am Mittwoch, 27. November. Die Sitzung findet ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, statt. Hintergrund bildet eine Empfehlung des Landes NRW, dass die neuen Hebesätze nach der Grundsteuerreform ‚aufkommensneutral‘ sein sollen. Das bedeutet, dass die Stadt keine Mehr- oder Mindereinnahmen erzielen sollte. Nach den Berechnungen des Landes müsste die Stadt Moers ab dem kommenden Jahr den Hebesatz der Grundsteuer A auf 521 Prozent und der Grundsteuer B auf 947 Prozent festlegen. Wegen der komplexen Gesamtthematik und der noch ausstehenden Klärung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit, will die Stadt vorerst darauf verzichten, differenzierte Hebesätze festzulegen. Grundsätzlich wäre eine Unterscheidung zwischen Gebäuden für Wohnen oder beispielsweise Gewerbe möglich.
Weitere Themen sind unter anderem verschiedene Satzungen der ENNI, die Erprobung eines Bürgerinnen- und Bürger-Rates in Moers und der Tagesstättenbedarfsplan 2024 – 2027. Die Sitzung ist öffentlich.