Um Fördermittel für integrative Maßnahmen im kommenden Jahr können sich Vereine und Institutionen bis Samstag, 30. November bewerben. Als Grundvoraussetzung müssen die Angebote für die Öffentlichkeit bestimmt sein. Nach den Richtlinien können sie bezuschusst werden, wenn sie „der Verständigung von Zugewanderten und Einheimischen mit integrativen Zielsetzungen dienen oder Maßnahmen, die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen und Toleranz fördern, handelt.“ Bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig. Für den Antrag ist eine detaillierte Kostenaufstellung nötig. Über die Verteilung der Mittel berät der Integrationsrat in seiner Sitzung Anfang 2025. Der Rat entscheidet abschließend darüber.