Bergbauunternehmen haben jugendliche Lehrlinge in den 1950er Jahren im sogenannten ‚Pestalozzidorf Utfort‘ bei Pflegeeltern untergebracht. Da die Siedlung in der Pestalozzistraße ein außergewöhnlich gut überliefertes Zeugnis für einen regionalen Bautyp dieser Zeit ist, wurde sie jetzt unter Denkmalschutz gestellt. Die Erhaltung und Nutzung ist bedeutend für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und es besteht ein architektur- und sozialgeschichtliches Interesse der Allgemeinheit, so die Begründung.
Konzept gegen Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel
Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte mit dem Siedlungskonzept einerseits der Jugendarbeitslosigkeit begegnet und heimatvertriebenen Jugendlichen ein neues Zuhause angeboten werden. Andererseits war es eine Maßnahme gegen den massiven Arbeitskräftemangel des Bergbaus in NRW. Die pädagogische Idee ging auf die Grundsätze des Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi zurück.
Der erste Bauabschnitt des Pestalozzidorfs wurde von Juni 1951 bis Juli 1952 errichtet. Die feierliche Übergabe an den Träger Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) erfolgte ein halbes Jahr später. Der erste Bauabschnitt umfasste sieben Doppelhäuser und ein Gemeinschaftshaus, der zweite fünf Wohnhäuser. Es handelt sich beim Pestalozzidorf in Moers um das dritte dieser Art in NRW und bot Platz für insgesamt 140 Jugendliche. Ende der 1960er Jahre verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage des Bergbaus zunehmend, sodass Rheinpreußen auch weniger Lehrlinge ausbildete und die Zusammenarbeit mit dem CJD beendete.
CJD nutzt die Siedlung für sein Internat
Das CJD Berufsbildungswerk nutzt die Siedlung bis heute weiter als Jugenddorf. Angeboten werden umfassende Ausbildungsprogramme für lernbehinderte und psychisch erkrankte Jugendliche im Alter von 17 bis 25 Jahren an. Ein wesentlicher Teil lebt in einem Internat, das ihnen ein sicheres Zuhause und ein unterstützendes Lernumfeld bietet. Das CJD freut sich darüber, dass die Internatshäuser nun unter Denkmalschutz stehen. Diese Entscheidung würdige die historische Bedeutung der alten Zechenhaussiedlung, in der die Einrichtung untergebracht ist. Durch den Denkmalschutz werde nicht nur das architektonische Erbe geschützt, sondern auch die Identität und das kulturelle Erbe der Region gewahrt.