Wer handelt und entscheidet für einen, wenn man durch Krankheit oder Unfall selber dazu nicht mehr in der Lage ist? Diese und weitere Fragen beantwortet eine Informationsveranstaltung am Mittwoch, 11. Januar, um 16.30 Uhr im Stadtteilbüro Neu_Meerbeck, Bismarckstraße 43b. Aus dem Alltag kennen viele die Situation: Man möchte ein Päckchen für einen nahen Verwandten abholen, aber ohne schriftliche Vollmacht ist das nicht möglich. Bei weitreichenderen Entscheidungen ist die Vollmacht dann noch wichtiger. Das neue Personenvertretungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, gibt nur Ehepartnern und Menschen in einem eheähnlichen Verhältnis die Möglichkeit, befristet für sechs Monate in Gesundheitsfragen für den anderen zu entscheiden. Auch Menschen, die keine nahen Verwandten haben, können mit einer Betreuungsverfügung einen zukünftigen Betreuenden benennen. Unter dem Motto ‚In guten Zeiten für schlechte Zeiten vorsorgen‘ klärt Referentin Jutta Hartings vom Sozialdienst katholischer Frauen über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung auf.