Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung
- Einrichtung von Baustellen -
Wer kann einen Antrag stellen?
Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch betroffen ist.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Es wird dann gemeinsam geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unbedingt ist die Kopie des Regelplanes oder ein Verkehrszeichenplan beizufügen.
Für die Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme wird eine Gebühr in Höhe von 35 Euro (ohne vorherigen Ortstermin) oder 110 Euro (mit vorherigen Ortstermin) veranlagt.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Stadt Moers
Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr
Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und
Donnerstag von 14 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mittwoch geschlossen
Wie schnell erhalte ich eine Antwort?
Wenn der Antrag schriftlich eingeht, erhalten Sie innerhalb 1 Woche eine Antwort.
Rechtliche Grundlagen
Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 StVO für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum.