Öffentliche Gebäude werden zu regelmäßig wiederkehrenden und besonderen Anlässen beflaggt, dies wird durch das Gesetz über das öffentliche Flaggen und die Beflaggungsverordnung geregelt. Grundsätzlich werden an den Tagen die Bundes- und die Landesflagge gehisst. Zusätzlich kann außerdem die Europaflagge gehisst werden.
Regelmäßige Beflaggungstage sind,
- der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus,
- der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,
- der Europatag (9. Mai),
- der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
- der Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953,
- der Jahrestag des Stauffenberg Attentats am 20. Juli 1944,
- der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen,
- der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,
- der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),
- die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).
Das Innenministerium gibt weitere Beflaggungsanlässe und -tage im Einzelfall bekannt.
Des Weiteren wird in Moers zu Festlichkeiten, wie der Moerser Kirmes oder das Jazzfest, geflaggt.