Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Bewohnerparken

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Bewohnerparken in Moers. 

Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.

Eine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie in der folgenden Kartenansicht.

Bereiche in denen Anwohnerinnen und Anwohner unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Antrag stellen können sind mit einer transparenten Flächenfüllung dargestellt. Bereiche in denen Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone parken dürfen sind mit einer Schraffur dargestellt. Mit dem Mausrad oder den Plus- und Minustasten können Sie die Zoomstufe verändern. Mit gedrückter linker Maustaste können Sie die Karte verschieben. Links oben im ausklappbaren Menü befindet sich ein Eingabefeld über welches nach Adressen gesucht werden kann. Mit einem Mausklick auf die zeichnerische Darstellung einer Parkzone erscheint ein Informationsfenster mit weiterführenden Angaben. Sofern an der entsprechenden Position mehrere Informationen vorliegen, z.B. zu einem Parkbereich und einem Antragsbereich, können Sie mit der Pfeiltaste im Infofensters vor- und zurückblättern.

Gebührenrahmen

Jährliche Gebühr: 30 €
Zahlungsziel:
Innerhalb eines Monats nach Ausstellung.
Für die Ausstellung eines Parkausweises ist eine Verwaltungsgebühr von derzeit 30 Euro pro Jahr zu entrichten. Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt ein Jahr mit Beginn des Ausstellungsdatums. Der Bewohnerparkausweis wird nicht automatisch verlängert.

Weiterführende Informationen

§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

Besonderheiten

Die Verwaltung behält sich vor die Richtigkeit der Angaben in der Antragsbegründung zu überprüfen und nach §26 VwVfG NRW weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung anzufordern.