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Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare die Ehe miteinander eingehen.
Ebenfalls seit Oktober 2017 können eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in eine Ehe umgewandelt werden.
Die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen müssen dazu persönlich zum Standesamt gehen und die Umwandlung unter Vorlage ihrer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.
Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe muss beim Standesamt angemeldet werden. Dazu ist das Standesamt am Wohnsitz eines Partners oder einer Partnerin zuständig.