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Eingliederungshilfe für Behinderte

Leistungsberechtigt können Personen sein, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Ihren zuständigen Leistungsträger entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle (Stand 01.01.2020, Änderungen möglich, bitte direkt bei den zuständigen Trägern erfragen):

Ansprechpartner beim Kreis Wesel:

  • Der Landrat FD 50-1-3, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel,
    Telefon: 0 28 1 / 207-0

Ansprechpartner beim Landschaftsverband Rheinland:

  • Für Erwachsene:
    Landschaftsverband Rheinland, Dezernat 7, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
  • Für Kinder bis zur Einschulung:
    Landschaftsverband Rheinland, Dezernat 4, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln,
    Telefon: 0 22 1 / 809-0
 bis zur Einschulung„Schulzeit“Nach der Schulzeit
Assistenz/
Familienunterstützender Dienst
KreisKreisLVR
Autismustherapie NeuanträgeLVRKreisLVR
Autismustherapie FolgeanträgeKreisKreisLVR
Sonstige „Therapien“KreisKreisLVR
Heilpädagogik/NeuanträgeLVRKreis 
Heilpädagogik/FolgeanträgeKreisKreis 
IntegrationshilfenLVRKreis 
BehindertenfahrdienstKreisKreisKreis
WohnumfeldverbesserungKreisKreisLVR

Rechtliche Grundlagen

Leistungen der Eingliederungshilfe werden seit dem 01.01.2020 nach den Vorschriften des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) erbracht. Gleichzeitig wurden auch die Zuständigkeiten geändert.