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Nachbeurkundung einer Geburt (bei einer Geburt im Ausland)

E-Mail: geburtsanmeldungen@moers.de

Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind oder (wenn das Kind nie in Deutschland wohnte) die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das minderjährige Kind teilt dabei den Wohnsitz seiner gemeinsam sorgeberechtigten Eltern oder seines allein sorgeberechtigten Elternteils.

Zuständigkeit