Für Reisen ins Ausland wird unter Umständen ein Reisepass benötigt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen im Bürgerservice nicht erfolgen kann.
Antragstellung
Der Reisepass muss persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Auch Kinder bzw. Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Eine Verlängerung der Gültigkeit eines Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich.
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben.
Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt.
In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
In Pässe für Minderjährige können auf Antrag die Familiennamen der sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden, wenn sich der Familienname der minderjährigen Person vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Hierfür ist ebenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile notwendig.
Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.
Antragstellung bei Namensänderung durch anstehende Eheschließung
Sofern nach der Eheschließung im Anschluss eine Reise ansteht, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Bearbeitungsfristen
Die Produktion der Reisepässe erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Bitte planen Sie ausreichend Zeit vor Reisebeginn ein.
Expressverfahren
Sofern der o.g. genannten Lieferzeit dazu führt das das Dokument nicht rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise vorliegt, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z. B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.
Formate
Der Reisepass wird in der Regel im Standard-Format mit 32 Seiten hergestellt. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z. B. für Geschäfts- oder Vielreisende).
Was benötigen Sie für die Beantragung?
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
Ein aktuelles Biometrie taugliches Passbild
Genaueres dazu siehe: Foto-Mustertafel der BundesdruckereiEs besteht die Möglichkeit vor Ort am Self-Service-Terminal gegen eine Gebühr in Höhe von 6,50 Euro biometrische Passbilder machen lassen. Das Self-Service-Terminal befindet sich im Wartebereich des Rathauses unmittelbar vor dem Eingang zum Bürgerservice.
- Aktuelle Personenstandsurkunde im Original (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde)
Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird aufgrund einer gesetzlichen Änderung seit dem 01.11.2015 einmalig die Vorlage der aktuellsten Personenstandsurkunde benötigt.
Die Geburtsurkunde ist lediglich bei dem Familienstand ledig mitzubringen, bei allen anderen Familienständen werden die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.
Für fremdsprachige Urkunden gelten besondere Formvorschriften. Neben der deutschen Übersetzung durch einen / eine anerkannten / anerkannte Übersetzer / Übersetzerin kann es sein, dass eine Legalisation oder Apostille notwendig ist. Dies ist jedoch im Einzelfall zu klären. - Bei Personen unter 18 Jahren gilt folgendes:
- Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben.
- Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt.
- In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
---|---|
Antragstellende ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre, 32 Seiten) | 70 Euro |
Antragstellende unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre, 32 Seiten | 37,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 26 Euro |
Zuschlag für die Antragstellung im Expressverfahren | zusätzlich 32 Euro |
Zuschlag für die erweiterte Version mit 48 Seiten | zusätzlich 22 Euro |
Nutzung Self-Service-Terminal (biometrisches Passfoto) | 6,50 Euro |
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.
Wichtig
- Ob der von Ihnen beantragte Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie durch die Online-Passauskunft.
- Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Bitte denken Sie daran, den alten / abgelaufenen Reisepass dem / der Abholenden mitzugeben.
Benötigte Formulare
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (bis 6 Wochen)
Fristen
Durch ein erhöhtes Antragsaufkommen in den Ferienzeiten kann sich diese Lieferzeit noch verlängern.
Links
Zuständigkeit
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 61 02
E-Mail:Buergerservice@Moers.de