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Rundfunkgebührenbefreiung

Behinderte Menschen mit einem Grad der Schwerbehinderung von wenigstens 80 Prozent, Blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 Prozent und Gehörlose oder hörgeschädigte Menschen können die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen. Voraussetzung bei diesem Personenkreis ist immer das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.

Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist der Beitragservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio zuständig.

Den Antrag können Sie direkt senden an den

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Den Antrag zur Rundfunkgebührenbefreiung stellt Ihnen das ARD ZDF Deutschlandradio zur Verfügung.