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Schwerbehindertenangelegenheiten

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen, die wegen Krankheit oder anderer Gebrechen körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind.

Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt.

Für die Feststellung einer Behinderung sind in Nordrhein Westfalen die Kreise und kreisfreien Städten zuständig.

In Moers wohnende Bürgerinnen und Bürger können daher einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bei der Kreisverwaltung Wesel stellen:

Postanschrift

Kreis Wesel
- FG 50-4 - Schwerbehindertenausweise -
Postfach 10 06 53
46466 Wesel
E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de
Internet: www.kreis-wesel.de

Servicebüro der Kreisverwaltung

Kreishaus Wesel
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Raum 046 (Erdgeschoss)

Sprechzeiten des Servicebüros:
montags, dienstags und donnerstags 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
freitags 8.30 Uhr - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

Sammelrufnummer: 02 81 / 207 - 49 80

Die Stadt Moers bietet im Bürgerservice als freiwillige Dienstleistung für schwerbehinderte Menschen an, Verlängerungen sowie Neuanträge für Schwerbehindertenausweise entgegen zu nehmen und an den Kreis Wesel entsprechend weiterzuleiten.

Deshalb erhalten Sie Informationsflyer sowie Antragformulare auch beim

Bürgerservice
Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon: 0 28 41 / 201-648

Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare stehen auch zum Herunterladen zur Verfügung.   

Dem Antrag können neben einem Lichtbild auch ärztliche Unterlagen beigefügt werden, sofern diese nicht älter als 2 Jahre sind.

Ein Lichtbild wird nur dann benötigt, wenn nach dem Ergebnis des Feststellungsbescheides ein Schwerbehindertenausweis (GdB von mindestens 50) ausgestellt wird. Ein Lichtbild wird daher spätestens mit der Übersendung des Bescheides angefordert. Sollten Sie bereits dem Antrag ein Lichtbild beifügen wollen, geben Sie bitte auf der Rückseite Namen und Anschrift sowie das Stichwort „Schwerbehindertenausweis“ an.

Sie können den Antrag auch am PC ausfüllen und über das Internet an die Kreisverwaltung übermitteln. Nutzen Sie dafür das Online-Antragsverfahren.

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