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Selbstbestimmungsgesetz

Sie möchten Ihr Geschlecht sowie Ihren Vornamen im Sinne des Selbstbestimmungsgesetzes ändern?

Zunächst muss die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Dies ist seit dem 01.08.2024 möglich.

Die Anmeldung muss persönlich (nach vorheriger Terminabsprache) oder schriftlich erfolgen. Für die schriftliche Anmeldung verwenden Sie bitte das erforderliche Formular. Ihre zu erbringenden Nachweise senden Sie bitte im Original dem Standesamt Moers zu.

Zum vereinbarten Vorsprachetermin wird dann die Erklärung im Sinne des SBGG gegenüber dem Standesamt persönlich abgegeben und durch das Standesamt anschließend beurkundet.

Sollte die Erklärung nicht beim Standesamt Ihres Geburtsortes erfolgen, wird Ihre Erklärung anlässlich der Wirksamkeit an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Eine Namensbescheinigung sowie neue Urkunden erhalten Sie dann vom zuständigen Standesamt.

Bitte beachten Sie, dass die letzte Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens länger als 12 Monate zurückliegen muss.

Die Mitarbeitenden des Standesamtes beraten Sie gerne über das Verfahren sowie der in diesem Zusammenhang anfallenden Gebühren.

Weiterführende Informationen

Benötigte Nachweise:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
  • Beglaubigter Auszug aus dem Eheregister (nicht älter als 6 Monate) 
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes

Zuständigkeit