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Spielhallenangelegenheiten

Insofern sich im Bereich der Spielhallen oder Automatenaufstellung weitere Fragen – unabhängig von den etwaigen Erlaubnissen – ergeben, so können sich gerne auf diesen Wegen an uns wenden:

- Telefonisch unter den o. g. Daten
- Per E-Mail an ordnung@moers.de
- Schriftlich an Stadt Moers – Der Bürgermeister, Fachdienst 4.1 – Ordnung, 47439 Moers oder
- Persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten

Zuständigkeit