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Staatsangehörigkeitsausweise

Für deutsche Staatsangehörige aus dem In- und Ausland besteht die Möglichkeit, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist nur erforderlich, falls dieser zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird. In der Regel reichen der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit aus.

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde im Inland am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsentgegennahme die deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Gebührenrahmen

Gebühr: 25 €

Zuständigkeit