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Stadtwappen

Geschichte

Moers ist bereits im 9. Jahrhundert als Siedlung genannt und war Sitz der Herren von Moers. Sie nannten sich ab Anfang des 13. Jahrhunderts Grafen von Moers und führten als Wappen einen schwarzen Balken in Gold. Dieses Wappen erscheint schon in den ältesten bekannten Stadt- und Schöffensiegeln von Moers als kleines Schildchen hinter dem Zinnenturm. Dieses ist  Zeichen für die befestigte Stadt. Seit etwa 1500 wird das Stadtwappen in der heutigen Darstellung geführt.

Der Stadt Moers wurden die Stadtrechte am 20. Juli 1300 durch König Albrecht I. verliehen.

Im Zuge der kommunalen Neugliederung sind die ehemals selbstständigen Gemeinden Kapellen und Rheinkamp zum 1. Januar 1975 mit der Stadt Moers zusammengeschlossen worden. Für die neue Stadt Moers ist durch Urkunde des Regierungspräsidenten vom 30. Oktober 1975 das Recht auf Führung des Wappens erteilt worden. Das bisherige in der Form fast gleiche Wappen der Stadt Moers war noch mit einer dreizackigen Mauerkrone verziert. Diese Mauerkrone hatte aber keine heraldische Bedeutung, sondern war nur als schmückendes Beiwerk anzusehen.

Wappenkundliche Beschreibung

Das jetzige Wappen der Stadt Moers wird heraldisch wie folgt beschrieben:

In silbern (weiß) vor golden (gelb) gespaltenem Schilde vorn schwebend ein runder, gezinnter, roter Festungsturm, das Tor offen mit schwarzem Fallgatter, hinten in Gold (Gelb) ein schwarzer Balken.

Wappen der Stadt Moers: Schild mit einem roten Turn auf der rechten Seite. Die Linke Seite unterteilt in gelb schwarz gelb

Sie möchten das Stadtwappen verwenden?

Für die Verwendung des klassischen Stadtwappens werden keine Genehmigungen mehr erteilt. Bestehende Genehmigungen bleiben allerdings bestehen. Das neue "Wappen für alle" steht unter der Beachtung einiger Spielregeln für alle zur Verfügung. Diese Regeln finden Sie im Designhandbuch für das "Wappen für alle" und in den unten stehenden Grundsätzen zur Nutzung des Wappens der Stadt Moers.

Zum Herunterladen

Grundsätze zur Nutzung des Wappens der Stadt Moers durch Dritte

  1. Die Stadt Moers ist ausschließlich berechtigt, das Stadtwappen zu führen.
  2. Einzelne Personen, Personenvereinigungen, Unternehmen, politischen Parteien und deren Untergliederungen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Moers zum Ausdruck bringen möchten, wird das „Wappen für alle“ zur Verwendung und folgenden Maßgaben freigegeben:
    • Das „Wappen für alle“ darf nicht missbräuchlich verwendet werden (zum Beispiel im Zusammenhang mit Inhalten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können). Ferner darf durch die Nutzung der Stadt kein Schaden entstehen.
    • Jeder Anschein eines amtlichen Charakters muss vermieden werden. Daher darf niemals neben dem „Wappen für alle“ der Schriftzug „Stadt Moers“ stehen. Ebenso ist eine Verlängerung des schwarzen Horizontalbalkens im Wappen durch schwarze Typografie verboten.
    • Das „Wappen für alle“ kann kostenlos verwendet werden.
  3. Im Fall des Verstoßes gegen diese Maßgaben kann die Verwendung des „Wappen für alle“ im Einzelfall untersagt werden.
  4. Die auf der Grundlage der bisher gültigen Wappengrundsätze erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW hat ein neues Wappen kreieren lassen. Das Wappen ist zur allgemeinen Verwendung durch Jedermann freigeben, die ihre Verbundenheit mit dem Land ausdrücken wollen. Weitere Informationen zur Verwendung befinden sich auf den Seiten des Innenministeriums.