E-Mail: sterbefaelle@moers.de
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Anzeigepflichtig sind in nachstehender Reihenfolge:
- das Familienoberhaupt
- diejenige Person, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
In der Regel werden Sterbefälle von den Angehörigen an die Bestatter übergeben, die alle Formalitäten beim Standesamt erledigen.
Bei der Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- der Totenschein
- eine ausgefüllte Sterbefallanzeige
- eine Eheurkunde
- bei Ledigen eine Geburtsurkunde
- bei fremdländischen Staatsangehörigen zusätzlich der Reisepass
Bestand die Ehe des Verstorbenen nicht mehr, so muss die Auflösung der Ehe nachgewiesen werden:
- bei Geschiedenen durch das rechtskräftige Scheidungsurteil
- bei Verwitweten durch die Sterbeurkunde.
Auswärtige Bestattungsunternehmen werden gebeten, sich zur reibungslosen Abwicklung der Beurkundung vorher telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.
Benötigte Formulare
Fristen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden