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Transporte an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen

Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Jedes Transportunternehmen oder jede Privatperson können eine Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen beantragen, wenn Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen geführt werden sollen.

Wie ist die Ausnahmegenehmigung zu beantragen?

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als zwingende Anlage ist eine Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Transport lediglich zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen muss eine Gebühr in Höhe von 40 Euro bezahlt werden.

Wo beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung?

Stadt Moers
Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen  und Verkehr
Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und
Donnerstag von 14 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mittwoch geschlossen

Rechtliche Grundlagen:

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Sonn- und Feiertagsfahrerlaubnis dient der § 30 Absatz 3 StVO.

Bearbeitungsdauer

4 Tage (Wenn der Antrag schriftlich eingeht.)

14 Tage (Bei außergewöhnlichen Transporten (zum Beispiel Überlänge des Zuges).)

Zuständigkeit