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Vorläufiger Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort. Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG)

Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird zur Antragstellung die ausgefüllte und von beiden Eltern unterschriebene Zustimmungserklärung benötigt. Zur Unterschriftenprüfung muss von beiden Elternteilen Personalausweise oder Reisepässe vorliegen.
Ist die Ehe der Eltern geschieden, wird die Zustimmungserklärung des sorgeberechtigten Elternteils und den Sorgerechtsbeschluss, falls dieser noch nicht vorgelegen hat, benötigt.

Was benötigen Sie?

Für den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie

  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • Ihren alten Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass
  • zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) dringend empfohlen
  • bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem / einer anerkannten Übersetzer / Übersetzerin notwendig

Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte mit:

  • Ihren Führerschein oder ein anders Lichtbilddokument
  • zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde
    bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem anerkannten Übersetzer notwendig

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
10 Euro

Besonderheiten

  • Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis sollten Sie den endgültigen Personalausweis beantragen
  • Daher werden also insgesamt 2 Passbilder benötigt