Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort. Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG)
Was benötigen Sie?
Für den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Digitales Passfoto (QR-Code vom Fotografen / von Fotografin oder Vorort-Aufnahme)
- Private Fotodienstleistende, welche digitale Passfotos anfertigen, händigen diese als QR-Code aus. Der QR-Code kann von der jeweiligen Sachbearbeitung eingescannt und das Foto abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Thema Digitale Lichtbilder.
Es besteht die Möglichkeit vor Ort am Fotoautomaten gegen eine Gebühr in Höhe von 6 Euro biometrische Passbilder machen lassen. Der Fotoautomat befindet sich im Wartebereich des Rathauses unmittelbar vor dem Eingang zum Bürgerservice.
- Aktuelle Personenstandsurkunde im Original (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde)
- Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird aufgrund einer gesetzlichen Änderung seit dem 01.11.2015 einmalig die Vorlage der aktuellsten Personenstandsurkunde benötigt.
- Die Geburtsurkunde ist lediglich bei dem Familienstand ledig mitzubringen, bei allen anderen Familienständen werden die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.
- Für fremdsprachige Urkunden gelten besondere Formvorschriften. Neben der deutschen Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer / eine anerkannte Übersetzerin kann es sein, dass eine Legalisation oder Apostille notwendig ist. Dies ist jedoch im Einzelfall zu klären.
- Bei Personen unter 16 Jahren gilt folgendes:
- Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben.
- Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt.
- In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
Gebührenrahmen
Bearbeitungskosten: 10 €
Benötigte Formulare
Besonderheiten
- Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis sollten Sie den endgültigen Personalausweis beantragen.
Zuständigkeit
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 61 02
E-Mail:Buergerservice@Moers.de