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"Erste Hilfe“ bei Veranstaltungen

Wen kann ich unverbindlich fragen, wenn ich eine größere Feier oder Veranstaltung – öffentlich oder nicht-öffentlich - plane?

Hierzu steht Herr Köhn als zentraler Ansprechpartner der Stadt Moers zur Verfügung. Kontakt:
Telefon 0 28 41 / 201-620, E-Mail andre.koehn@moers.de oder persönlich: Rathaus Moers –
Gebäudeteil Altes Rathaus, Raum E.019. Zur Besichtigung der Veranstaltungsfläche kann gerne auch
ein Ortstermin vereinbart werden.

Wann sollte ich mich melden?

Melden Sie sich bitte so früh wie möglich. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 3
Monaten erforderlich.

Wie teuer ist die Beratung?

Die Beratung ist gebührenfrei. Durch die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen oder für eine
Gaststättenkonzession fallen beispielsweise Kosten an. Die Höhe kann individuell erfragt werden.

Muss ich auch eine private Feier, Vereinsfeier auf Vereinsgelände oder Firmenfeier auf Firmengelände anmelden?

In vielen Fällen, ja. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte vorher unverbindlich nach!

Muss ich jede Behörde (städtische Fachdienste, Kreis Wesel, Polizei) einzeln ansprechen?

Nein! Sie müssen nur den Antrag zur Anmeldung einer Veranstaltung ausfüllen und einreichen. Die
Koordinierungsstelle für Veranstaltungen leitet ihn an die zu beteiligenden Stellen weiter.

Bei einer nicht-öffentlichen Feier habe ich einen DJ. Muss ich etwas beachten?

Bei Musik werden Immissionen (Lärmeinwirkungen) erzeugt. Hierbei sind die gesetzlichen
Vorschriften zu beachten, insbesondere der Nachtruheschutz.

Wann brauche ich ein Sicherheitskonzept und ein Brandschutzkonzept?

Dies richtet sich z. B. nach Anzahl der Besucher, Beschaffenheit des Geländes (u. a. Einzäunung) oder
Art der Veranstaltung. Herr Köhn als zentraler Ansprechpartner für Veranstaltungen gibt gerne im
Vorfeld Auskunft.

Mein Gelände ist eingezäunt. Hat das Auswirkungen?

Eine Einzäunung hat möglicherweise zur Folge, dass Bauanträge und Brandschutzkonzepte vorgelegt
werden müssen. Diese Prüfung benötigt jedoch mehr Zeit, so dass eine frühzeitige Antragstellung
(mindestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung) erforderlich ist.

Kann ich bei einem Straßenfest eine Straße sperren, und was muss ich beachten?

Straßensperrungen sind für Veranstaltungen zwar möglich, aber je nach Umfang schwierig. Dies
betrifft vor allem Hauptverkehrsstraßen. Fragen Sie gerne im Vorfeld nach. Kreuzen Sie im Antrag
den Punkt „Gesperrte Straßen“ an.

Was muss ich tun, wenn ich Alkohol ausschenken möchte?

Kreuzen Sie hierzu im Antrag den Punkt „Abgabe alkoholischer Getränke“ an. Ggf. ist eine
gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich, die nach Prüfung erteilt werden kann.