Neben der Bebauungsplanung sieht das Baugesetzbuch Möglichkeiten für weitere städtebauliche Satzungen vor, welche die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln. Dazu gehören:
- die Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB sowie
- die Außenbereichssatzung nach § 35 BauGB.
Darüber hinaus kann die Gemeinde noch weitere Satzungen erlassen. So gibt es in Moers beispielsweise folgende Satzungstypen:
- Gestaltungssatzungen nach § 89 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB
- Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB
- Satzungen über eine Veränderungssperre nach § 14 und 16 BauGB
- Sanierungssatzungen nach § 142 BauGB
- Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB.
Diese Satzungen finden Sie in der Rubrik Ortsrecht der Stadt Moers.
Zu den Satzungen der Stadt Moers
Bitte wenden Sie sich bei Erhaltungssatzungen und Gestaltungssatzungen mit Denkmalbezug an die Untere Denkmalbehörde.