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Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass ist gemäß § 1 Abs. 2 Passverwaltungsvorschrift nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie den Pass sofort benötigt (zum Beispiel Vorlage der Reiseunterlagen) und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht zu dem Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie sofort.

Alle Deutschen, die in Moers ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Reisepass beantragen.

Was benötigen Sie?

Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie
  • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Digitales Passfoto (QR-Code vom Fotografen oder Vorort-Aufnahme)
    Private Fotodienstleistende, welche digitale Passfotos anfertigen, händigen diese als QR-Code aus. Der QR-Code kann von der jeweiligen Sachbearbeitung eingescannt und das Foto abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Thema Digitale Lichtbilder

Es besteht die Möglichkeit vor Ort am Fotoautomaten gegen eine Gebühr in Höhe von 6,- Euro biometrische Passbilder machen lassen. Der Fotoautomat befindet sich im Wartebereich des Rathauses unmittelbar vor dem Eingang zum Bürgerservice.

  • Aktuelle Personenstandsurkunde im Original (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde)
    • Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird aufgrund einer gesetzlichen Änderung seit dem 01.11.2015 einmalig die Vorlage der aktuellsten Personenstandsurkunde benötigt.
    • Die Geburtsurkunde ist lediglich bei dem Familienstand ledig mitzubringen, bei allen anderen Familienständen werden die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.
    • Für fremdsprachige Urkunden gelten besondere Formvorschriften. Neben der deutschen Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer / eine anerkannte Übersetzerin kann es sein, dass eine Legalisation oder Apostille notwendig ist. Dies ist jedoch im Einzelfall zu klären.
  • Bei Personen unter 18 Jahren gilt folgendes:
    • Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben.
    • Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt.
    • In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Wichtig für USA-Reisende:

Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.

Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes.

Eine visafreie Einreise (Aufenthaltsdauer nicht länger als 90 Tage) mit dem ESTA-Verfahren ist nur mit einem regulären biometrietauglichen Reisepass (bordeauxfarben) möglich.

Gebührenrahmen

Bearbeitungskosten: 26 €