Im Rahmen eines Vorfinanzierungsvertrages (unechter Erschließungsvertrag - siehe auch Erschließungsvertrag) verpflichtet sich ein Dritter, die Kosten für den Ausbau von Erschließungsanlagen vorzufinanzieren. Nach Abschluss der Bauarbeiten erstattet ihm die Stadt die vorfinanzierten Kosten zu 100 Prozent und refinanziert ihre Erschließungskosten dann zu 90 Prozent durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (siehe auch Erschließungsbeitrag).